Einkommens- und Vermögenssteuern

 

Die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen gelten neben den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen als Hauptsteuern. Sie bilden das Rückgrat der Kantons- und noch mehr der Gemeindefinanzen. Im Kanton St.Gallen und auch in der Stadt St.Gallen wurden in den letzten Jahren rund die Hälfte der gesamten Einnahmen aus dieser Quelle gespiesen.

 

Bis vor wenigen Jahrzehnten gab es in der Schweiz praktisch keine umfassende Einkommenssteuer. Beim alten "schweizerischen" Steuersystem lag das Hauptgewicht auf der Vermögenssteuer. Man besteuerte hauptsächlich das Vermögen, in der Meinung, damit das sicherste Substrat und indirekt zugleich das "fundierte" Einkommen (den Vermögensertrag) zu erfassen. Wurde diese Einnahmequelle für den Staat zu wenig ergiebig, schritt man zu einer ergänzenden Erwerbssteuer mit mässigen Sätzen. Das übrige Einkommen blieb steuerfrei.

 

Der Kanton St.Gallen ist im Jahre 1945 zum heute üblichen System der allgemeinen Einkommenssteuer mit ergänzender Vermögenssteuer übergegangen. Ausgehend von der Überlegung, das Einkommen sei der zuverlässigste Massstab für die wirtschaftliche und steuerliche Leistungsfähigkeit einer Person, werden bei diesem System grundsätzlich sämtliche Einkommensarten erfasst, während das Vermögen eher nebenher besteuert wird.