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Gewinn- und Kapitalsteuern
Zu den vom Kanton St. Gallen erhobenen Hauptsteuern gehören die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen und die subsidiär dazu erhobene Minimalsteuer auf Grundstücken.
Die Steuerhoheit, die subjektive Steuerpflicht und die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung im Bereich der Gewinn- und Kapitalsteuern sind im Gesetz für alle drei Steuerarten einheitlich geregelt und nachfolgend unter dem Titel "Gemeinsamkeiten" zusammengefasst.
