Gewinn- und Kapitalsteuern

 

Zu den vom Kanton St. Gallen erhobenen Hauptsteuern gehören die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen und die subsidiär dazu erhobene Minimalsteuer auf Grundstücken.

 

Die Steuerhoheit, die subjektive Steuerpflicht und die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung im Bereich der Gewinn- und Kapitalsteuern sind im Gesetz für alle drei Steuerarten einheitlich geregelt und nachfolgend unter dem Titel "Gemeinsamkeiten" zusammengefasst.