
Kommunikationsplattform für Steuern des Kantons St.Gallen
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Erbschaftssteuer
Kurzinformation
Die Steuern auf Erbschaften (Erbanfallsteuer) und Schenkungen sind den Kantonen vorbehalten. Man zählt sie zu den Rechtsverkehrssteuern, weil sie an erbrechtliche oder schenkungsweise Übertragungen von Vermögensrechten anknüpfen. Die Kombination der Erbanfall- mit der Schenkungssteuer verhindert eine Umgehung der Erbschaftssteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten. Die kombinierte Erbschafts- und Schenkungssteuer wirkt wirtschaftlich als Steuer auf der Bereicherung der einzelnen Erben beziehungsweise der Beschenkten.
Mit Hilfe der nachfolgenden Stichworte können Sie die steuerlichen Folgen von Erbschaften und Schenkungen erkennen.
Klicken Sie auf das Sie interessierende Stichwort:
- Welche Erbschaften muss ich versteuern?
- Wie wird ein Erbvorbezug steuerlich behandelt?
- Welche Erbschaften muss ich NICHT versteuern?
- Welcher Kanton erhebt die Erbschaftssteuer?
- Wer hat die Erbschaftssteuer zu bezahlen?
- Welchen Wert habe ich zu versteuern?
- Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
- Ab wann hat der Kanton Anspruch auf die Erbschaftssteuer?
- Wer haftet für die Erbschaftssteuer?
- Hat der Erbe/Vermächtnisnehmer seinen Anspruch am Wohnort als Einkommen zu deklarieren?
- Fragen zu den Formularen \"Nachlassinventar\" und \"Erbteilakt\"