
Kommunikationsplattform für Steuern des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Kommunikationsplattform für Steuern des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Schenkungssteuer
Kurzinformation
Die Steuern auf Erbschaften (Erbanfallsteuer) und Schenkungen sind den Kantonen vorbehalten. Man zählt sie zu den Rechtsverkehrssteuern, weil sie an die erbrechtliche oder schenkungsweise Übertragung von Vermögensrechten anknüpfen. Die Kombination der Erbanfall- mit der Schenkungssteuer verhindert eine Umgehung der Erbschaftssteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten. Die kombinierte Erbschafts- und Schenkungssteuer wirkt wirtschaftlich als Steuer auf der Bereicherung der einzelnen Erben beziehungsweise der Beschenkten.
Mit Hilfe der nachfolgenden Stichworte können Sie die steuerlichen Folgen von Erbschaften und Schenkungen erkennen.
Klicken Sie auf das Sie interessierende Stichwort:
- Welche Schenkung muss ich versteuern?
- Welche Schenkung muss ich NICHT versteuern?
- Welcher Kanton erhebt die Schenkungssteuer?
- Wer hat die Schenkungssteuer zu bezahlen?
- Welchen Wert habe ich zu versteuern?
- Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
- Ab wann hat der Kanton Anspruch auf die Schenkungssteuer?
- Wer haftet für die Schenkungssteuer?
- Hat der Beschenkte seinen Anspruch am Wohnort als Einkommen zu deklarieren?