
Kommunikationsplattform für Steuern des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Kommunikationsplattform für Steuern des Kantons St.Gallen
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Vorteilhafte Bemessungsgrundlage
Bei der Ermittlung des steuerbaren Reingewinns gilt grundsätzlich das Massgeblichkeitsprinzip, d.h. es ist insbesondere bei Abschreibungen, Wertberichtigungen oder Rückstellungen eine von der üblichen Höhe abweichende Behandlung möglich, sofern dies geschäftsmässig begründet und belegbar ist.
| Abschreibungen | 17.05.2010 |
| Rückstellungen | 16.11.2010 |
| Stille Reserven auf dem Warenlager (Warendrittel) | 26.05.2010 |
| Spesenreglemente | 26.05.2010 |
| Aktivierungsvorschriften / Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter | 01.02.2008 |